Seit heute gilt die 2Gplus-Regel. Vorher hatten wir 2G, also Sportbetrieb nur für Geimpfte und Genesene. Jetzt kommt plus dazu. Plus heißt, die Geimpften und die Genesenen müssen zusätzlich einen Negativtest vorweisen, um am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen zu können. Hier die wichtigsten Vorgänge zur 2Gplus-Regel (Auszug aus den BLSV Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs vom 24.11.2021 NEU! Welcher Sport ist aktuell erlaubt? Die Sportausübung ist unter 2Gplus und wie folgt grundsätzlich erlaubt:
  • Kontaktsport Indoor ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
  • Kontaktfreier Indoor-Sport ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
  • Kontaktsport Outdoor ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
  • Kontaktfreier Outdoor-Sport ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
NEU! Was bedeutet die 2Gplus-Regelung für den Sportbetrieb? Der Zugang zur Sportstätte und -anlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:
  • Personen, die geimpft sind,
  • Personen, die als genesen gelten,
  • Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
  • - zusätzlich über einen Testnachweis verfügen.
Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf den Indoor- und Outdoorsport! NEU! Gibt es Ausnahmen von der Testpflicht? Getesteten Personen stehen folgende Personengruppen gleich und haben folglich weiterhin Zutritt bei 2Gplus:
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Schultestungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren)
  • noch nicht eingeschulte Kinder
Hier die aktuellen BLSV Handlungsempfehlungen vom 24.11.2021 (PDF)