Das Malteser Impfteam vom Corona-Impfzentrum Haar informiert!
Unter folgenden Voraussetzungen dürfen die Impfärzte Auffrischungsimpfungen durchführen:
Im Landkreis München sind Auffrischungsimpfungen möglich für Personen, deren erster Impfzyklus sechs Monate oder länger zurückliegt. Zusätzlich muss eine Zugehörigkeit zu einer der folgenden Personengruppen vorliegen:
UND (eines der folgenden Kriterien)
- Menschen ab 80 Jahren
- Personen mit Immunschwäche / Immunsuppression
- Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen/ Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen
- Pflegebedürftige Menschen in eigener Häuslichkeit
- n. vollständiger Impfserie mit Vektorimpfstoff (Astra + Astra / Johnson)
- Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, die eine vollständige Serie mit mRNA-Impfstoff erhalten haben
- Personen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit Infektiösen Menschen stehen (Nachweis muss mitgebracht werden!), z.B.
- ambulante und stationäre Pflege
- med. Personal ambulant und stationär
- Personal des Rettungsdienstes
- pädagogisches Personal