Das Malteser Impfteam vom Corona-Impfzentrum Haar  informiert! Unter folgenden Voraussetzungen dürfen die Impfärzte Auffrischungsimpfungen durchführen: Im Landkreis München sind Auffrischungsimpfungen möglich für Personen, deren erster Impfzyklus sechs Monate oder länger zurückliegt. Zusätzlich muss eine Zugehörigkeit zu einer der folgenden Personengruppen vorliegen: UND (eines der folgenden Kriterien)
  • Menschen ab 80 Jahren
  • Personen mit Immunschwäche / Immunsuppression
  • Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen/ Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen
  • Pflegebedürftige Menschen in eigener Häuslichkeit
  • n. vollständiger Impfserie mit Vektorimpfstoff (Astra + Astra / Johnson)
  • Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, die eine vollständige Serie mit mRNA-Impfstoff erhalten haben
  • Personen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit Infektiösen Menschen stehen (Nachweis muss mitgebracht werden!), z.B.
    • ambulante und stationäre Pflege
    • med. Personal ambulant und stationär
    • Personal des Rettungsdienstes
    • pädagogisches Personal
https://www.landkreis-muenchen.de/artikel/auffrischungsimpfungen-im-landkreis-muenchen/ https://www.landkreis-muenchen.de/themen/verbraucherschutz-gesundheit/gesundheit/coronavirus/impfzentren/ Die Impfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff und der Impfarzt hat letztendlich zu entscheiden, ob geimpft wird!